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Mietvertrag – Lentas Autovermietung – Kreta, Griechenland

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – www.lentas-carrentals.com

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen Lentas Autovermietung (nachfolgend „Vermieter“ genannt), mit Sitz auf Kreta, Griechenland, und dem Mieter für die Anmietung von Fahrzeugen.

2. Voraussetzungen für die Anmietung
Der Mieter muss:
• mindestens 21 Jahre alt sein,
• seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins (EU oder international) sein,
• einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

3. Versicherungsumfang
Alle Mietfahrzeuge sind wie folgt versichert:
• Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben, Deckung für Schäden an Dritten)
• Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 €
• Reifen- und Glasschutz ohne Selbstbeteiligung
👉 Es wird keine zusätzliche Versicherung angeboten.

Im Schadensfall trägt der Mieter die Selbstbeteiligung, es sei denn, ein Dritter übernimmt nachweislich die Kosten.

4. Kaution
Eine Kaution in Höhe von 500 € ist per Kreditkarte zu hinterlegen.
Diese wird innerhalb von 5 Werktagen nach unbeschädigter Rückgabe vollständig zurückerstattet. Falls keine Kreditkarte vorhanden ist, wird eine individuelle schriftliche Vereinbarung getroffen.

5. Fahrzeugnutzung
Das Fahrzeug darf nur auf Kreta genutzt werden. Fahrten zum griechischen Festland oder zu anderen Inseln sind nicht gestattet.
Ebenso verboten sind:
• Untervermietung,
• Teilnahme an Rennen,
• Transport gefährlicher Güter,
• Fahren unter Alkoholeinfluss, unter Einfluss von fahrbeeinträchtigenden Tabletten oder Drogen.

• Fahren auf Schotterstraßen und nicht-öffentlichen Straßen

6. Kraftstoffkontrolle
Das Fahrzeug wird mit einem bestimmten Kraftstoffstand übergeben und muss mit demselben Füllstand zurückgegeben werden.

Bei Fehlmengen wird der lokale Kraftstoffpreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € berechnet.

7. Fahrzeugrückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.

Bei einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr wird ein zusätzlicher Miettag berechnet.

Starke Verschmutzungen (z. B. Sand, Essensreste) ziehen eine Reinigungsgebühr von 50 € nach sich.

Rauchen ist im Fahrzeug verboten.

8. Verhalten bei Unfällen oder Pannen
Unfälle oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

Die Polizei ist in jedem Fall zu verständigen und ein Unfallbericht anzufertigen.

Ohne Polizeibericht erlischt der Versicherungsschutz.

Pannenhilfe ist im Mietpreis inbegriffen.

Für Pannenhilfe innerhalb Griechenlands wählen Sie bitte 11555.

Aus allen anderen Ländern wählen Sie bitte +30 2310 492100.

9. Bußgelder und Verkehrsverstöße
Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstöße, Bußgelder und Mautgebühren während der Mietdauer.

Für die Weiterleitung von Bußgeldbescheiden kann eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben werden.

10. Zahlung
Die Zahlung erfolgt online oder bei Fahrzeugabholung in bar oder per Karte.

Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.

11. Stornierungsbedingungen
• Bis 48 Stunden (3 Tage) vor Mietbeginn: kostenlose Stornierung
• Innerhalb von 48 Stunden: 50 % des Mietpreises
• Nichtabholung ohne Stornierung: 100 % des Mietpreises

12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. bei Verkehrsverstößen).

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt griechisches Recht.

Gerichtsstand ist Heraklion, Kreta.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und unfallfreie Reise!

Ihr Lentas Autovermietungsteam!

Stand: Mai 2025

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LENTAS Autovermietung
Herzlich Willkommen!

  • JMK - SERVICE Ι.K.E.
    Lentas Car Rentals
    Papadogianni, 70400 Lentas,
    Prefektur Heraklion

  • +30 69 46 40 94 33
  • Abschleppdienst::

    Bei einer Panne oder wenn Sie abgeschleppt werden müssen, rufen Sie bitte aus Griechenland die 11555 an.

    Aus allen anderen Ländern wählen Sie bitte diese Nummer: +30 2310 492100

    Der Abschleppdienst und der Versicherungsschutz gelten nicht auf Schotter- und unbefestigten Straßen!
  • Was tun bei einem Unfall?

    Im Falle eines Unfalls müssen Sie die Polizei verständigen, damit der Vorfall aufgenommen werden kann.

    Andernfalls haften Sie für den Schaden!

    Sie erreichen Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr unter der allgemeinen Notrufnummer +30 112.

    Um unnötige Schäden zu vermeiden, bitten wir Sie, beim Parken Ihres Fahrzeugs darauf zu achten, wo und wie Sie parken.